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Münchener Fachkolleg für Insolvenzrecht (MFI)
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1. Kölner InsVV-Gipfel, Brennpunkte der InsVV - Führende InsVV-Experten aus allen Bereichen des Vergütungsrechts tragen zu aktuellen Vergütungsproblemen vor und diskutieren mit Ihnen

Immobiliarvollstreckung und Insolvenzverfahren

 
Die Veranstaltung richtet sich an:
Insolvenzverwalter, Treuhänder, Berater, Sachbearbeiter
Freitag, 22.10.2010, von 10.30 Uhr bis 16.45 Uhr in Mannheim

Das Seminar beinhaltet aktuelle Probleme der Verwertung von Grundbesitz im Insolvenzverfahren. Dieser ist regelmäßig mit Grundpfandrechten behaftet, häufig werden auch kurz vor der Insolvenz des Eigentümers Sicherungshypotheken im Wege der Zwangsvollstreckung eingetragen. Nicht selten sind Zwangsversteigerung oder Zwangsverwaltung bereits anhängig. Es werden in dem Seminar auch Spezialfragen zum Zwangsversteigerungsverfahren oder zum Grundbuchverfahrensrecht behandelt. Weiter werden Fragen der freihändigen Verwertung durch den Insolvenzverwalter oder der Freigabe nicht verwertbaren Grundbesitzes erörtert.

Die Zahl der Insolvenzverfahren ist in Deutschland nicht mehr rückläufig. Grundstücke des Schuldners stellen nicht selten einen bedeutenden Wert innerhalb der Insolvenzmasse dar. Zumeist sind sie mit Grundpfandrechten überbelastet und daher für den Insolvenzverwalter schwer verwertbar. Das Seminar zeigt, auf welche Weise dennoch sowohl in rechtlichen Gründen als auch durch geschicktes Handeln des Insolvenzverwalters für alle Beteiligten ein positives Ergebnis erzielt werden kann.

Inhaltsübersicht

I. Das Grundstück als Teil der Insolvenzmasse
    1. Die Insolvenzmasse nach § 35 InsO
    2. Die Bedeutung des Grundbesitzes im Insolvenzverfahren
II. Die freihändige Verwertung durch den Insolvenzverwalter
    1. Die Verfügungsbefugnis des Insolvenzverwalters
    2. Muß der Insolvenzverwalter bestehende Verträge noch erfüllen?
        a) Das Wahlrecht auf Erfüllung nach § 103 InsO
        b) Der Schutz der Vormerkung nach § 106 InsO
    3. Das insolvenzrechtliche Zustimmungserfordernis nach § 160 Abs. 2 Nr. 1 InsO
    4. Die Berücksichtigung von dinglich Berechtigten
    5. Die sogenannte ”kalte Zwangsverwaltung”
III. Die zwangsweise Verwertung von Grundbesitz
    1. Das Verwertungsrecht des Insolvenzverwalters und der dinglich Berechtigten
    2. Die Einstellung der Zwangsversteigerung nach § 30d ZVG
    3. Die Konkurrenz von Forderungsversteigerung und Insolvenzversteigerung
    4. Die Zwangsverwaltung im Insolvenzverfahren
IV. Die Freigabe nicht verwertbaren Grundbesitzes
    1. Die rechtlichen Grundlagen der Freigabe
    2. Die wirtschaftlichen Überlegungen des Insolvenzverwalters
    3. Kann der Insolvenzverwalter die Freigabe widerrufen?
V. Zwangsversteigerung auf Antrag des Insolvenzverwalters
    1. Antrag des Insolvenzverwalters nach § 172 ZVG
    2. Antrag eines dinglichen Berechtigten nach § 174 ZVG
    3. Zuschlagsentscheidung
    4. Antrag des Insolvenzverwalters nach § 174a ZVG

Eine FAO-Bescheingung über 5 Stunden wird erteilt.

 
Datum 22.10.2010
Ort Hotel Best Western Delta Park
68165 Mannheim
Seminar-ID 41
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Online-Anmeldung oder per Fax
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Referenten

Preis   495,00 Euro
zzgl. MwSt. (94,05 Euro) = 589,05 Euro
    inkl. Seminarunterlagen, Pausenerfrischungen und Mittagsmenu; Zahlung erst nach Rechnungsstellung
Bescheinigung nach §15 FAO   ja
Anmeldung   Füllen Sie das folgende Formular aus und klicken Sie auf ABSCHICKEN. Sie haben danach die Möglichkeit, die Anmeldung mit Ihren Angaben auszudrucken.
weitere Informationen   jederzeit unter Telefon: 030 - 83 22 30 36


Verbindliche Anmeldung **

Immobiliarvollstreckung und Insolvenzverfahren

Freitag, 22.10.2010, von 10.30 Uhr bis 16.45 Uhr, Hotel Best Western Delta Park in 68165 Mannheim
(Keplerstraße 24, Telefon: 0621 / 44 51 801, www.delta-park.bestwestern.de)
per Online-Formular (ausfüllen und senden) per Fax-Formular (ausfüllen und drucken)
      Fax-Nr. 030 / 81 87 88 27
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