Wesentliche Inhalte:
- Besonderheiten des Insolvenzarbeitsrechts (Kündigungsrecht, Massenentlassung, Interessenausgleichsverfahren, Sozialplan)
- aktuelle Rechtsprechung und ihre Auswirkung auf die Praxis des Verwalterbüros
- Arbeitsverhältnisse in dem nach § 35 Abs. 2 InsO freigegeben Betrieb
- Forderungen aus Arbeitsverhältnissen im Insolvenzverfahren
- Abwicklung des Arbeitsverhältnisses bei Massearmut (Alt- und Neumasseverbindlichkeiten; Verwalterhaftung)
- Massezugehörigkeit von Lebensversicherungen zur betrieblichen Altersversorgung
- Arbeitgeberaufgaben des Insolvenzverwalters
- Tipps für die Praxis aus der Praxis
Gerade bei der Fortführung von Unternehmen in Insolvenzverfahren hat sich der Insolvenzverwalter umfangreich mit bestehenden und ehemaligen Arbeitnehmern zu beschäftigen, deren Mitarbeit zur Erhaltung des Unternehmens zu sichern und das Unternehmen von der Last nicht benötigter Arbeitnehmer zu befreien. Die Konkurrenzen zwischen dem Insolvenzrecht und dem Arbeitsrecht erschweren dabei die optimale Umsetzung von Sanierungskonzepten sehr. Umso wichtiger ist es daher, dass der arbeitsrechtliche Mitarbeiterstab des Insolvenzverwalters die Entwicklungen des Arbeitsrechts im Auge behält und bei der Bewältigung auftretender Probleme sachgerecht umsetzt.
Welche Entscheidungen von besonderer Bedeutung sind und wie in bester Weise auf sie zu reagieren ist, wird Thema des Workshops des Münchener Fachkollegs für Insolvenzrecht am 3.12.2010 in Mannheim sein.
Unser Referent, Herr RA FAInsR und FAArbR Dr. Dr. Thomas B. Schmidt, von der Kanzlei König Rechtsanwälte, Trier/Koblenz/Saarlouis, ist nicht nur ein erfahrener Insolvenzverwalter mit den Schwerpunkten Sanierungsberatung und personelle Restrukturierungsmaßnahmen sondern hat sich als Herausgeber und Autor des Lehrbuchs für Insolvenzverwaltung und als Kommentator zum Insolvenzarbeitsrecht im Präsenzkommentar InsO einen Namen gemacht und steht damit für eine effektive Umsetzung der Theorie in eine erfolgreiche Praxis.
Feedback unserer früheren Teilnehmer:
„... das Seminar war sehr ineressant und kurzweilig ..."
Eine FAO-Bescheingung über 5 Stunden wird erteilt. |