Derzeit ist eine interessante Entwicklung zu beobachten: Während man nach Erlass der InsO zunehmend der Meinung war, idealerweise jedes Unternehmen in der Krise durch ein geordnetes Verfahren zu führen, kann heute fast von einem Paradigmenwechsel gesprochen werden: Zwar ist nach wie vor gewünscht, dass ein Insolvenzverfahren nicht erst dann ausgelöst wird, wenn das Kind schon in den Brunnen gefallen ist. Andererseits hat der Gesetzgeber mit seiner Änderung des Überschuldungstatbestands selbst Abstand von einer allzu strengen Herangehensweise genommen, die Diskussion um ein vorgeschaltetes Sanierungsverfahren zeigt ebenfalls in die Richtung, (Unternehmens-)Insolvenzen zu vermeiden.
Vor diesem Hintergrund spielen die rechtlichen Risiken für Gläubiger ganz allgemein und uns Banken im besonderen, die sich durch die Teilnahme an einem (später dann scheiternden) Sanierungsversuch sowohl zivil- als auch strafrechtlich ergeben, eine große Rolle.
Das Seminar soll diese aufzeigen und darstellen, wie sie weitestgehend vermieden werden können. Anhand praktischer Fälle sollen u.a. folgende Themen besprochen werden:
- Stand Still Agreements
- Überbrückungs- und Sanierungskredite
- Nachbesicherung
- Schadensersatzhaftung für Gläubiger bei Teilnahme an einem untauglichen Sanierungsversuch
- strafrechtliche Risiken für Gläubiger und deren Vertreter
- faktische Geschäftsführerstellung
- Notwendigkeit von externen Sanierungsgutachten
- Anforderungen des IDW S6 – rechtliche Standards?
- Anfechtungsrisiken
- außergerichtliches Sanierungsverfahren
Eine FAO-Bescheingung über 5 Stunden wird erteilt. |