Die Schlussrechnung ist die Visitenkarte des Insolvenzverwalters. Mit
ihr kann und sollte er seine erfolgreiche Tätigkeit im
Insolvenzverfahren dokumentieren. Insolvenzgerichte gehen mehr und mehr
dazu über, die Angaben und Ausführungen nicht unkommentiert hinzunehmen.
Angesichts der Arbeitsbelastungen wird die Prüfung der Schlussrechnung
auf Richtigkeit, Genauigkeit und Vollständigkeit externen
Sachverständigen zu übertragen. Deren Schlussrechnungsprüfung kann
genaue Angaben zum Erfolg des Verwalters aber auch zu seinem Misserfolg
machen. Versteckte Fehler werden hervorgehoben und die einzelnen
Handlungen ex post bewertet.
Das Verwalterbüro sollte sich
darauf einstellen, dass die Schlussrechnung professionell geprüft und
jeder Fehler, jede Unterlassung festgestellt wird. In der Konkurrenz mit
anderen Verwalterbüros kann eine schlechte Beurteilung als Ergebnis
einer Schlussrechnungsprüfung Auswirkungen auf die weitere Tätigkeit
haben.
Um die Tätigkeit, die Sichtweise und das Vorgehen eines
professionellen Schlussrechnungsprüfers zu kennen, haben wir
Herrn RA Dipl. Kfm. Erion Metoja fachl. Leiter
der Dr. Eisner Insolvenz- und Wirtschaftsbegutachtungen AG gerichtlich
bestellter Sachverständiger zur Prüfung von Schlussrechnungen
als Referenten dieses Workshops gebeten, zu seiner
Tätigkeit allgemein und den aus seiner Tätigkeit bekannten und
klassischen Fehlern in Schlussrechnungen vorzutragen.
Lassen Sie es sich von uns
sagen, welche Fehler man nicht machen darf, bevor es Ihnen Ihr
Insolvenzgericht sagt!
Die
Pflichtveranstaltung für Schlussrechnungsersteller! Nicht nur wie man
eine Schlussrechnung erstellt, ist wichtig, sondern auch zu wissen, wie
nach welchen Fehlern gesucht wird.
Feedback unserer früheren Teilnehmer:
„... hoher Praxisbezug, praktische Fachkenntnis des Dozenten hohe Verwertbarkeit in der Praxis ..."
„... einfache Beispiele, die mündlich erläutert werden ... hoher Praxisbezug ... die Praxisnähe des Themas, das Einbeziehen der Zuhörer und das Eingehen auf die aufgeworfenen Fragen ... die lebhafte Gestaltung ... viele nützliche Praxistipps ..."
Eine FAO-Bescheingung über 5 Stunden wird erteilt. |