Das Seminar beinhaltet aktuelle Probleme der Verwertung von Grundbesitz im Insolvenzverfahren. Dieser ist regelmäßig mit Grundpfandrechten behaftet, häufig werden auch kurz vor der Insolvenz des Eigentümers Sicherungshypotheken im Wege der Zwangsvollstreckung eingetragen. Nicht selten sind Zwangsversteigerung oder Zwangsverwaltung bereits anhängig. Es werden in dem Seminar auch Spezialfragen zum Zwangsversteigerungsverfahren oder zum Grundbuchverfahrensrecht behandelt. Weiter werden Fragen der freihändigen Verwertung durch den Insolvenzverwalter oder der Freigabe nicht verwertbaren Grundbesitzes erörtert.
Die Zahl der Insolvenzverfahren ist in Deutschland nicht mehr rückläufig. Grundstücke des Schuldners stellen nicht selten einen bedeutenden Wert innerhalb der Insolvenzmasse dar. Zumeist sind sie mit Grundpfandrechten überbelastet und daher für den Insolvenzverwalter schwer verwertbar. Das Seminar zeigt, auf welche Weise dennoch sowohl in rechtlichen Gründen als auch durch geschicktes Handeln des Insolvenzverwalters für alle Beteiligten ein positives Ergebnis erzielt werden kann.
Inhaltsübersicht
I. Das Grundstück als Teil der Insolvenzmasse 1. Die Insolvenzmasse nach § 35 InsO 2. Die Bedeutung des Grundbesitzes im Insolvenzverfahren II. Die freihändige Verwertung durch den Insolvenzverwalter 1. Die Verfügungsbefugnis des Insolvenzverwalters 2. Muß der Insolvenzverwalter bestehende Verträge noch erfüllen? a) Das Wahlrecht auf Erfüllung nach § 103 InsO b) Der Schutz der Vormerkung nach § 106 InsO 3. Das insolvenzrechtliche Zustimmungserfordernis nach § 160 Abs. 2 Nr. 1 InsO 4. Die Berücksichtigung von dinglich Berechtigten 5. Die sogenannte ”kalte Zwangsverwaltung” III. Die zwangsweise Verwertung von Grundbesitz 1. Das Verwertungsrecht des Insolvenzverwalters und der dinglich Berechtigten 2. Die Einstellung der Zwangsversteigerung nach § 30d ZVG 3. Die Konkurrenz von Forderungsversteigerung und Insolvenzversteigerung 4. Die Zwangsverwaltung im Insolvenzverfahren IV. Die Freigabe nicht verwertbaren Grundbesitzes 1. Die rechtlichen Grundlagen der Freigabe 2. Die wirtschaftlichen Überlegungen des Insolvenzverwalters 3. Kann der Insolvenzverwalter die Freigabe widerrufen? V. Zwangsversteigerung auf Antrag des Insolvenzverwalters 1. Antrag des Insolvenzverwalters nach § 172 ZVG 2. Antrag eines dinglichen Berechtigten nach § 174 ZVG 3. Zuschlagsentscheidung 4. Antrag des Insolvenzverwalters nach § 174a ZVG
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