| Mit dem Schlussbericht legt der Insolvenzverwalter seine „Visitenkarte“
auf den Tisch des Insolvenzgerichts. Fehler des Verfahrens können im
Schlussbericht „ausgebügelt“ und Leistungen angemessen dargestellt
werden. Ein mangelhafter Schlussbericht wirft dagegen ein schlechtes
Licht auf den Insolvenzverwalter und sein Büro. Im Workshop Schlussbericht und Schlussrechnung im Insolvenzverfahren wird
Herr Dipl.-Rpfl. (FH) Ernst Riedel
Dozent an der Fachhochschule für öffentliche Verwaltung und Rechtspflege, Starnberg Autor u.a. des Rechtshandbuchs Insolvenzrecht (Frege/Keller/Riedel, 6. Aufl., 2008)
die aus Sicht eines Insolvenzgerichts maßgeblichen Punkte herausarbeiten.
Inhalte des Workshops u.a.:
- Grundlagen des Rechnungs- und Berichtswesen
- Rechnungslegung gegenüber dem Schuldner
- Rechnungslegung gegenüber den Gläubigern
- Rechnungslegung gegenüber dem Insolvenzgericht
- Erstellung der Schlussrechnung
- Aufbau des Schlussberichts
- Darstellung des Rechnungswesens
- Gerichtliche Prüfung der Schlussrechnung
- Nachlaufende Pflichten
- Berufsgruppenspezifische Aufbewahrungspflichten und -obliegenheiten
zusätzlich:
- Aktuelles zum Vergütungsrech
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