Haftungsvermeidung und Erfolgsprüfung bei Insolvenzverwaltern
Haftungsgefahren rechtzeitig erkennen und vermeiden
inkl. Exkurs zur Prüfung und Beurteilung des "Verwaltererfolgs"
Die Veranstaltung richtet sich an:
Insolvenzverwalter, Treuhänder, Berater,
Donnerstag, 30.09.2010, von 10.30 Uhr bis 16.45 Uhr in München
Die Rechtsprechung der letzten Jahre zur Haftung des Insolvenzverwalters zeigt eine Steigerung der Haftungsfälle in Insolvenzverfahren.
Neue Haftungsgefahren werden in der Rechtsprechung und Literatur angesprochen — ganz neue Haftungsgefahren , wie z.B. beim Lastschrift-Widerruf oder im Bereich der Verwertung von Absonderungsgut tun sich auf. Alle Beteiligte des Verfahrens sind davon betroffen: Der Verwalter, der einer persönlichen Haftung ausgesetzt ist, aber auch Gläubiger und Schuldner (Stichworte: Falsche Betriebsfortführung, Verletzung von Aus- und Absonderungsrechten, unnötige Prozessführung, falsche Gutachten-Erstattung, falsche Verteilung der Masse, Begründung von Masseverbindlichkeiten ohne spätere Zahlungsmöglichkeit, etc.), denn durch diese Sachverhalte wird die Masse geschmälert oder in Anspruch genommene Lieferanten bleiben unbezahlt.
Haftungsgefahren vermeiden heißt es für den Insolvenzverwalter, für Gläubiger und Schuldner Haftungsansprüche erkennen, verhindern oder im Schadenersatzbereich erfolgreich verwirklichen: Dies setzt beiderseits setzt die Kenntnis der aktuellen Rechtsprechung zu den Vorschriften §§ 60, 61, 92 InsO voraus.
Die Veranstaltung vermittelt hierzu eine umfassende Rechtsprechungsübersicht anhand praktischer Haftungssachverhalte und erläutert den Umfang der Pflichten und Befugnisse des (vorläufigen) Insolvenzverwalters und der Haftungsgefahren für diesen in diesem Zusammenhang.
Da die Bewältigung von Haftungsgefahren ein Element des Qualitätsmanagements eines Insolvenzverwalters darstellt, werden die Ausführungen zur Haftungsvermeidung ergänzt durch Ausführungen zur Erfolgsprüfung der Verwaltertätigkeit aus insolvenzrichterlicher Sicht. Es werden die Möglichkeiten und Methodik der Kennzahlenerhebung aus der Sichtweise des Insolvenzgerichts erläutert. Der Insolvenzverwalter erhält durch eigene Messung und Beobachtung von Leistungsparameter innerhalb seiner Kanzlei und bei Vergleich mit Durchschnittswerten aus gerichtlichen Erhebungen die Möglichkeit, Verfahrensergebnisse zu aggregieren, mögliche Schwachstellen seiner Verwalterarbeit aufzudecken, aber auch seine Leistung gegenüber Gerichten objektiviert darzustellen. Die Erhebung von Verfahrenskennzahlen durch Insolvenzgerichte kann auch im Rahmen der gesetzlich gebotenen Aufsicht nach § 58 InsO sachliche Kriterien für die Beurteilung des Erfolgs und der Arbeitsweise eines Insolvenzverwalters aber auch zu dessen wirtschaftlichen Umgang mit dem treuhänderisch verwalteten fremden Vermögen liefern. Solche Ergebnisse werden durch die Insolvenzgerichte vermehrt als objektive und verifizierbare Kriterien iSd Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts bei Vorauswahl und Auswahl von Insolvenzverwaltern Verwendung finden.
Die Veranstaltung richtet sich neben den Insolvenzverwaltern daher an Rechtsanwälte, Steuerberater und Gläubiger-/Sanierungsberater, die in der Beratung mit Insolvenzverfahren in Berührung kommen oder selbst in Insolvenzverfahren tätig sind.
Themenschwerpunkte:
Die Rechte der Gläubiger im Insolvenzverfahren -Einführung Haftungsgefahren im Eröffnungsverfahren
Haftungsgefahren des Insolvenzsachverständigen bei der Gutachtenerstellung
Mögliche Haftung durch Zahlungszusagen vorläufigen Verwalters („vertragsähnliche Haftung“)
Wie wird der Massegläubiger gesichert ?
Verhalten in „Erpressungssituationen“
Haftungsgefahren bei der Nutzung eines „Treuhandkontenmodells“
Zusammenarbeit und Absprachen mit dem Insolvenzgericht
Haftungsgefahr beim Lastschriftwiderruf
Problem: „Aufgezwungene“ Betriebsfortführung und Haftungsgefahren bei der Betriebsfortführung
Haftung bei bei Erfüllungswahl
Haftungsmöglichkeiten im eröffneten Verfahren (ggfs. Umfang der Haftung)
Haftung des Verwalters bei erfolgloser Prozessführung
Haftung des Verwalters aus öffentlich-rechtlicher Pflichtenstellung
Haftung bei Freigabe beim selbständigen Natural-Schuldner (§ 35 Abs.2 InsO)
Umfang der Haftung
Fallbeispiele der Haftung zu § 60 InsO im eröffneten Verfahren
Falschbefriedigung
Unterlassene Massegenerierung
Haftung wegen Verletzung von Aussonderungsrechten
Haftung wegen unterlassenem Antrag auf Löschung eines Insolvenzvermerkes im Grundbuch
Verletzung der Pflicht zur rechtzeitigen Anzeige der Masseunzulänglichkeit
Haftung wegen Vermeidung notwendiger Ausgaben
Verletzung der Pflicht zur zeitnahem Beendigung des Verfahrens
Aufsicht des Insolvenzgerichtes, Einschreiten des Insolvenzgerichtes, Anträge, Rechtsmittel
Die Rechtsprechung zu § 56 InsO und die Auswahlpraxis im Überblick
Probleme herkömmlicher Auswahl-Parameter für den Insolvenzverwalter, z.B. „weiche Auswahlkriterien“ und Gläubigerbeteiligung
Kennzahlenermittlung für Erfolgsprüfung der Insolvenzverwaltung
Implementierung der Abfrageparameter in der ständigen Arbeit des Verwalterbüros
Nutzung von Leistungskennzahlen in der Außendarstellung des Verwalterbüros
Eine FAO-Bescheingung über 5 Stunden wird erteilt.
495,00 Euro
zzgl. MwSt. (94,05 Euro) = 589,05 Euro
inkl. Seminarunterlagen, Pausenerfrischungen und Mittagsmenu; Zahlung erst nach Rechnungsstellung
Bescheinigung nach §15 FAO
ja
Anmeldung
Füllen Sie das folgende Formular aus und klicken Sie auf ABSCHICKEN.
Sie haben danach die Möglichkeit, die Anmeldung mit Ihren Angaben auszudrucken.
weitere Informationen
jederzeit unter Telefon: 030 - 83 22 30 36
Verbindliche Anmeldung **
Haftungsvermeidung und Erfolgsprüfung bei Insolvenzverwaltern
Donnerstag, 30.09.2010, von 10.30 Uhr bis 16.45 Uhr, Hotel Vitalis München in 80797 München (Kathi-Kobus-Straße 22, 80797 München,Tel.: 089 - 12 00 80)
* Diese Felder sind erforderlich für die Anmeldung.
**
Eine kostenfreie Stornierung ist nur bis 18 Tage vor dem Veranstaltungsbeginn möglich.
***Ich bin damit einverstanden, an diese E-Mail-Adresse Informationen über Veranstaltungen des MFI zugesandt zu erhalten.